EBEN ETWAS PERSÖNLICHER

Neben der eigentlichen Beerdigung sind oft noch viele andere Dinge zu erledigen. Wir haben an uns selbst den Anspruch, alles mögliche zu ermöglichen, deshalb bieten wir Ihnen ein immer breiteres Spektrum an zusätzlichen Dienstleistungen an. Dabei kümmern wir uns auch um Punkte, die andere Bestattungsinstitute vielleicht nicht anbieten können. Wir tun alles, was möglich ist, damit Sie den Kopf für andere Dinge frei haben können.

TRAUERDRUCK

Wir organisieren für Sie den Entwurf und den Druck von Trauer­druck­sachen und Dank­sagungen in eigener Herstellung. Sie können dafür aus vielen Mustern und Vorlagen auswählen, aber selbst­verständ­lich auch eigene Vorstellungen, Texte und Bilder einbringen. Ebenso schalten wir für Sie individuelle Trauer­anzeigen und Dank­sagungen in den örtlichen Zeitungen. Zur leichteren Erstellung und Über­mittlung der Versand­adressen stellen wir Ihnen kostenfrei eine Eingabe­liste zum download zur Verfügung.

Für weitere Informationen, sprechen Sie uns gerne an!

TRAUERMUSIK IST GESCHMACKSSACHE

Die musikalische Untermalung beeinflusst ganz wesentlich die Atmosphäre einer Trauer­feier. Dabei ist jede Stilrichtung erlaubt – wichtig und richtig ist immer das, was Ihnen hilft, das Andenken an einen geliebten Menschen in Ehren zu halten! Für die Zusammen­stellung der für Sie passenden Stücke stellen wir Ihnen kostenfrei unsere Musik­datenbank mit über 1.300 Titeln zur Verfügung, in der Sie mit uns gemeinsam oder von zu Hause aus stöbern können. Selbst­verständ­lich können Sie darüber hinaus auch eigene Vorschläge machen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen diesen Service nur zur Verfügung stellen können, wenn Sie mit uns bestatten oder eine Vorsorge abschließen.

Für weitere Informationen, sprechen Sie uns gerne an!

TRAUERFLORISTIK UND IHRE BEDEUTUNG

In der Trauerfloristik symbolisiert nicht nur die runde Kranz­form durch das Fehlen von Anfang und Ende die Ewigkeit und Unvergäng­lich­keit. Auch viele Blumen­sorten werden mit bestimmten Eigen­schaften in Verbindung gebracht, die etwas über die Persön­lich­keit eines Verstorbenen oder die Gefühle des Trauernden aussagen können. Zwar sind bei der Blumen­wahl für Kränze, Sarg- oder Urnen­schmuck und Grab­bepflanzung meist die eigenen Vorlieben oder die des Verstorbenen ausschlag­gebend, dennoch lohnt sich ein Blick auf den Symbol­charakter der einzelnen Arten: So weiß man, was ohne Worte bei der Trauer­feier oder am Grab zum Ausdruck gebracht wird.

Bitte beachten Sie: Die folgende Liste dient lediglich der groben Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemein­gültigkeit. Im Zweifel fragen Sie bitte einen erfahrenen Trauerfloristen.

Anemone
Die Anemone steht für Erwartung, Hoffnung, Aufrichtigkeit, aber auch für Vergänglichkeit, Verlassenheit und Enttäuschung.

Buchsbaum
Der Buchsbaum symbolisiert Tod, Unsterblichkeit, Treue über den Tod hinaus und Liebe über alle Grenzen.

Calla
Die Calla gilt seit jeher als Totenblume und verkörpert neben Unsterblichkeit auch Eleganz und Schönheit, Hingabe und Verführung.

Chrysantheme
Mit der Chrysantheme werden Aufrichtigkeit, ein langes Leben und das Schicksal in Verbindung gebracht.

Efeu
Der Efeu drückt Freundschaft und Treue, aber auch Leben, Tod und Unsterblichkeit aus.

Erika (Heidekraut)
Die Erika symbolisiert vor allem Einsamkeit.

Gerbera
Die Gerbera ist zwar kein Trauersymbol im eigentlichen Sinn, aber sie steht für Kraft und Liebe und wird daher gern als Zeichen der Hoffnung verwendet.

Hortensie
Die Hortensie drückt allgemein Bewunderung aus und ist keine klassische Trauerblume, symbolisiert aber in Weiß auch den Tod.

Hyazinthe
Die Hyazinthe bringt Schmerz und Vergänglichkeit zum Ausdruck.

Immergrün
Das Immergrün ist ein Zeichen für Unsterblichkeit und Wiederauferstehung.

Lavendel
Mit Lavendel verbindet man Reinheit, Erinnerung, geheimes Einverständnis und Abwehr des Bösen.

Lilie
Mit der Lilie werden verschiedene Begriffe assoziiert: Licht, Unschuld, Reinheit der Liebe und des Herzens, Tod, aber auch Hoffnung, Gnade und Vergebung.

Lorbeer
Der Lorbeer steht für Frieden und ewiges Leben.

Lotus
Die Lotusblüte signalisiert Unsterblichkeit.

Maiglöckchen
Das Maiglöckchen drückt Unschuld, Jugend und reine Liebe aus.

Margerite
Die Margerite symbolisiert Natürlichkeit, das Gute und das Glück.

Mimose
Die Mimose ist ein Zeichen für Freundschaft und Beständigkeit, aber auch für Leben, Tod und Unsterblichkeit.

Narzisse
Mit der Narzisse verbindet man Verschiedenes: Frühling und Fruchtbarkeit, Schlaf, Tod, Wiedergeburt und ewiges Leben.

Nelke
Die Nelke steht in der Farbe Weiß für Hoffnung und Treue, in Rot oder Rosa für Freundschaft und Liebe.

Primel
Die Primel ist ein klares Hoffnungs-Symbol.

Rose
Die wahrscheinlich beliebteste Blume in der Trauerfloristik bedeutet Liebe, Schönheit und Treue, aber auch Vergänglichkeit und Tod.

Rosmarin
Rosmarin bringt Liebe, Tod und Gedenken an die Toten zum Ausdruck.

Schleierkraut
Das Schleierkraut steht für Hingabe und Reinheit im Herzen.

Sonnenblume
Die Sonnenblume symbolisiert Fröhlichkeit, Freiheit und gute Wünsche.

Stiefmütterchen
Das Stiefmütterchen bedeutet Dreieinigkeit und Erinnerung.

Tagetes
(Studentenblume, türkische Nelke oder Totenblume)
Die Tagetes trägt viele verschiedene Namen und wird häufig bei der Grabbepflanzung eingesetzt, obwohl sie keine besondere Bedeutung hat.

Tränendes Herz
Hier ist bereits der Name der Blume symbolisch: Das Tränende Herz verkörpert Trauer.

Trauerweide
Die Trauerweide ist ein Symbol für Trauer und Demut.

Tulpe
Die Tulpe bedeutet Glück, Schönheit, Vergänglichkeit, Zuneigung und Liebe.

Veilchen
Das Veilchen drückt Demut, Hoffnung, Geduld, Liebe, Treue und Innigkeit aus.

Vergissmeinnicht
Das Vergissmeinnicht trägt seine Bedeutung schon im Namen: Abschied, Treue und Erinnerung in der Liebe.

Wacholder
Wacholderblüten stehen für ewiges Leben.

Zypresse
Die Zypresse ist ein Zeichen für Tod, Trauer und Unsterblichkeit.

TRAUERSCHLEIFEN GANZ INDIVIDUELL GESTALLTEN

Sie erhalten bei uns ganz individuell gedruckte Trauerschleifen, Kranzschleifen und auch Trauerbänder jeweils komplett mit dazu passenden Fransen in schwarz oder gold. Diese können sofort für das Binden des Kranzes verwendet werden.

Wir können zusammen die Trauerschleife ganz nach Ihren Vorstellungen oder anhand unserer Mustermappe in unterschiedlichen Größen und Farben mit einer frei wählbaren Aufschrift erstellen. Dabei kann der gewünschte Text sowie die Schriftart selbstverständlich frei gewählt werden.

Zudem finden Sie auf unserer Homepage auch Vorschläge für einen passenden Spruch zum jeweiligen Anlass.

Wir verwenden hochwertige und wasserfeste Schleifen. 

Das umweltfreundliche Material besteht aus leicht verrottbaren Zellulosen – dadurch kann die Schleife auch komplett mit dem Trauerkranz entsorgt werden.

Auch für von unserer Mustermappe abweichende Wünsche haben wir immer ein offenes Ohr.

Selbstverständlich können Sie diesen Service auch in Anspruch nehmen, wenn wir Ihren Trauerfall nicht betreuen. Die Schleifen können Sie nach Druck persönlich bei uns abholen und bezahlen. Rufen Sie uns hierzu einfach unverbindlich an.

UNSER URNENFINDER

Als Mittelpunkt der Trauerfeier ist sie ein kleiner, aber doch wesentlicher Blickfang – die Urne. Sie finden im Urnenfinder eine große Auswahl an Urnen aus verschiedenen vergänglichen Materialien. Auch hier achten wir auf Regionalität und Nachhaltigkeit.

Unsere Urnen beziehen wir ausschließlich aus Deutschland und Österreich. Sie sind ausnahmslos vollständig abbaubar. Ihr Modell findet sich nicht in unseren Urnenfinder? Dann sprechen Sie uns an. Den Möglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt.

Bitte beachten Sie:
Die Benutzung unseres Urnenfinder ist nur mit Zugangsdaten möglich, welche Sie von uns gerne erhalten im Trauerfall.

HIER GEHTS ZUM URNENFINDER

PRAKTISCHE FRAGEN ZUR BESTATTUNG

Welche Leistungen werden durch das Bestattungsinstitut von Rönn & Sohn erbracht?
In der Regel übernehmen wir im Trauerfall folgende Leistungen:

Wir über­führen und pflegen den Verstorbenen und bahren ihn auf, wenn sich jemand verabschieden möchte. Außerdem liefern wir Sarg und Urne und alles, was in diesem Zusammen­hang gewünscht wird. Dabei behalten die Kosten im Blick und beraten auch dies­bezüglich jederzeit umfassend – gerne auch bei Ihnen zu Hause. Darüber hinaus holen wir die Todesbescheinigung beim Art ab, prüfen diesen, beantragen die Sterbe­urkunden und informieren das Einwohner­meldeamt. Wir klären die Termin­absprachen hinsichtlich der Trauer­feier und stellen den Kontakt zum zuständigen Pastor oder einem Trauer­redner her. Schließlich beraten wir bei der Wahl des Grabes, regeln alles, was auf dem Friedhof geschehen soll und behalten die Abläufe im Blick. Selbst­verständ­lich kümmern wir uns auch um die Musik­wünsche, bestellen bei Bedarf die Blumen und schalten die Trauer­anzeige. Trauer­briefe werden von uns gedruckt und auf Wunsch auch versandt. Wir melden überdies die Kranken­kasse und Renten sowie schreiben ggf. Versicherungen, Gewerk­schaften und Arbeitgeber an und erfragen die Ansprüche. Auch die Verträge bzw. Vertrags­änderungen für Rund­funk, Fern­sehen und Telefon­anschluss regeln wir gern.

Wo Angehörige Dinge selbst regeln möchten, machen wir das möglich. Wo Angehörige über die Bestattung hinaus Hilfe benötigen, die wir nicht leisten können, vermitteln wir gerne entsprechende Kontakte.

Allgemeine Fragen zu Erdbestattung
Bei der klassischen Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus biologisch abbaubarem Material – meistens aus Holz. Erdgräber werden je nach Träger der Grab­stätte und Friedhofs­ordnung als Wahl- oder Reihen­gräber angeboten. In einem Reihen­grab kann meist nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung vergeben und die Ruhezeit kann nicht verlängert werden.

Das Wahlgrab suchen Sie selbst aus und die Ruhezeit kann verlängert werden, so dass Sie es auch über Generationen als Familiengrab nutzen können. Wahlgräber können ein-, zwei oder mehr­stellig sein – das bedeutet, es können ein oder mehrere Verstorbene ggf. beigesetzt werden. Häufig können auch Urnen noch nachträglich in Erd­gräbern beigesetzt werden.

Zweistellige Wahlgräber werden oft auch „Doppel­gräber“ genannt. Sie werden vorwiegend für Ehe­paare gewählt, um ihnen Gemein­sam­keit über den Tod hinaus zu ermöglichen.

Die Ruhe­zeit bei Einzel- oder Doppel­gräbern beträgt in unserer Region zwischen 25 Jahre und 30 Jahre.

In allen Fällen können Sie das Grab selbst bepflanzen, schmücken und pflegen oder dies einem Gärtner überlassen.

Allgemeine Fragen zur Seebestattung
Gerade Menschen, die an der Küste leben, ihren Urlaub besonders gerne an der See verbracht haben, sich dem Meer durch Wasser­sport oder den Arbeits­platz besonders verbunden fühlen, wünschen sich immer häufiger eine See­bestattung. Andere wiederum bevorzugen die See­bestattung, weil Folge­kosten wie Friedhofs­gebühren, Kosten für Grab­stein und Grab­stätte sowie für deren Pflege entfallen.

Meistens geht der See­bestattung, die nur als Urnen-Seebestattung möglich ist, eine Trauer­ feier am Sarg voraus. Nach der Ein­äscherung über­bringen wir die Urne an die See­bestattungs­reederei um die Urne in ausgewiesenen Bereichen der Nord- oder Ostsee oder in einem der Weltmeere der See zu übergeben. Auf Wunsch kann eine kleine Trauergesellschaft an der Fahrt teilnehmen oder auch in aller Stille erfolgen. Unter Wasser löst sich die Urne auf, so dass sich die Asche unmittelbar mit Meer verteilt – für viele Angehörige eine tröstliche Vorstellung.

Die Angehörigen erhalten als Erinnerung eine Seekarte, in der der Beisetzungsort markiert ist. So kann der Ort später bei Gedenkfahrten aufgesucht werden.

Die gesamte Organisation bis zur Urnen­beisetzung kann von uns, teil­weise auch durch die Familie, über­nommen werden. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist eine See­bestattung keine kost­spielige Angelegenheit, sondern preislich mit der klassischen Urnen­bestattung vergleichbar.

Allgemeine Fragen zur Waldbestattung
Menschen suchen neue Wege im Umgang mit Tod und Trauer. Sie wollen ihren eigenen Vor­stellungen über den Tod hinaus Geltung verschaffen und Art und Gestaltung ihrer letzten Ruhe­stätte möglichst frei selbst wählen. Eine neue Form der Natur­bestattung bieten FriedWald®, Ruheforst®, Bestattungswald und einige weitere Institutionen: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird dabei an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Es handelt sich um weitgehend natur­belassene Wald­stücke, der konkrete Baum wird gemein­sam mit dem Förster ausgesucht.

Auch hier geht der Urnen­beisetzung häufig eine Trauer­feier voraus. Und auch hier kann die gesamte Organisation bis zur Beisetzung in unseren Händen bleiben oder auch teil­weise durch die Familie geregelt werden.

Darf man Tote anfassen und selbst einkleiden?
In der Regel kann ein Verstorbener ganz normal angefasst werden, sodass die Familie durchaus das Ein­kleiden und Ein­betten eines Verstorbenen über­nehmen oder dabei helfen kann. Eine Ausnahme bilden melde­pflichtige Krank­heiten oder andere Umstände, in denen von dem Verstorbenen Gefahren ausgehen. In einem solchen Fall würden die Angehörigen vom behan­delnden Arzt bzw. von dem Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt, über notwendige Schutz­maßnahmen informiert.
Womit wird ein verstorbener Mensch bekleidet?
Verstorbene Menschen werden ganz normal bekleidet. Die Einkleidung und die Pflege des Verstorbenen Menschen über­nehmen in der Regel wir als Bestatter. Manchmal möchten auch die Angehörigen diesen letzten Dienst am Verstorbenen leisten. Gerne geben wir hierzu die nötigen Anleitungen und stehen helfend zur Seite.
Kann man noch Tage später vom Toten Abschied nehmen?
Die äußerlichen Veränderungen eines Verstorbenen schreiten wesentlich lang­samer voran, als viele Menschen befürchten. In der Regel ist eine Abschied­nahme inner­halb einer Woche nach Todes­eintritt möglich. Wir sorgen für einen guten Abschied und dafür, dass der Anblick des Verstorbenen gut in Erinnerung behalten werden kann.
Was ist eine Aufbahrung bzw. Aussegnung?
Bei der Aussegnung nimmt der engste Kreis der Angehörigen am geöffneten Sarg Abschied vom Verstorbenen. Durch das Ansehen des Verstorbenen bei der Aus­segnung entsteht eine stärkere Nähe zum Verstorbenen als es bei öffent­lichen Trauerfeier am geschlossenen Sarg möglich ist. Im rituellen Zentrum der Feier steht der Abschieds­segen, der durch den Pastor gegeben wird. Üblicher­weise erfolgt die Aussegnung, wenn der Verstorbene aus dem bisherigen Umfeld überführt wird.
Und wenn man nicht in der Kirche ist?
Die Trauerfeiern für Menschen ohne Kirchen­zugehörig­keit werden in der Regel von Trauer­rednern gestaltet und begleitet. Der Redner stimmt mit den Angehörigen die Inhalte der Trauer­feier ab, kümmert sich um die musi­ka­lische Um­rahmung und verfasst die Trauer­ansprache. Auf Wunsch kann auch hier ein Gebet gesprochen werden. Weil eine Trauerfeier besonders durch die Trauer­rede in Erinnerung bleibt, planen wir diesen Punkt mit größter Sorgfalt.
Darf man Särge bzw. Urnen selbst bemalen und gestalten?
Vielen trauernden Angehörigen und Freunden ist es eine große Hilfe, sich in den Tagen des Abschieds kreativ zu betätigen. Sei es, dass sie Grab­bei­gaben gestalten, bei der Dekoration der Trauer­feier mitwirken – oder eben den Sarg bzw. die Urne bemalen. Gerne stellen wir ent­sprechende Möglich­keiten zur Verfügung.
Darf man den Sarg bzw. die Urne selbst zum Grab tragen?
So wie es Angehörigen möglich ist, beim Ein­kleiden und Ein­betten des Verstorbenen mitzuwirken, ist es auch möglich, einen letzten Dienst zu leisten, indem man im Familien- oder Freundes­kreis den Sarg bzw. die Urne eigenhändig zum Grab trägt. Wer mit diesem Wunsch an uns heran­tritt, hat unsere vollste Unterstützung.
Braucht man zur Verbrennung tatsächlich einen Sarg?
Ja, ohne einen Sarg ist die Einäscherung eines Verstorbenen nicht möglich. Neben ethischen und gesundheits­behörd­lichen Gründen gibt es hierfür auch einen „technischen“ Grund, denn der mensch­liche Körper würde sich ohne den Sarg einäschern lassen.
Darf man bei der Einäscherung mit dabei sein?
Besteht der Wunsch, können wir mit dem Krema­torium Kontakt aufnehmen und einen festen Termin für die Einäscherung vereinbaren. Die Angehörigen können dann im Moment der Einäscherung dabei sein.
Kann man bei der Verbrennung zusehen?
Die Feuerbestattungen Schleswig-Holstein GmbH steht für einen offenen Umgang mit allen Fragen um die Ein­äscherung und bietet den Hinter­blie­benen an, bei der „Über­gabe an das Feuer“ dabei zu sein. Gerne begleiten wir Trauernde hierbei. Bei dem Ein­äscherungs­prozess selbst kann jedoch nicht zugesehen werden.
Wie lange dauert eine Einäscherung?
Die Einäscherung besteht aus mehreren technischen Einzel­prozessen. Das sind die Einäscherung, die Minerali­sierung und die Abkühlung. Drei Stunden nach der Übergabe des Sarges mit dem Verstorbenen an das Feuer kann die Asche in die Urne gefüllt werden.
Beinhaltet die Urne alle Überreste des Menschen?
Alles was im Leben zu der verstorbenen Person gehörte, gehört auch nach der Einäscherung zu ihr. Dem Verstorbenen wird im Rahmen der Kremierung nichts entnommen und nichts hinzugefügt.
Ist wirklich nur die Asche des Verstorbenen in der Urne?
Durch den automatisierten Ablauf einer Ein­äscherung ist ausgeschlossen, dass die Asche verschiedener nacheinander kremierter Personen miteinander vermischt wird.
Müssen Herzschrittmacher vor der Einäscherung entfernt werden?
Das war früher durchaus üblich und notwendig. Für die Ein­äscherung im Krema­torium hier bei uns in Schleswig-Holstein ist das Explantieren des Herz­schritt­machers allerdings nicht erforderlich.
Wie gestalte ich eine Traueranzeige, Trauerdanksagung oder einen Nachruf?
Hinsichtlich der Gestaltung einer Trauer­anzeige gibt es grundsätzlich keine fest­ge­schriebenen Regeln. Gerne können Sie sich Anregungen in unserem Online-Gedenkportal holen. Auf Nach­frage senden wir Ihnen auch gerne Muster­anzeigen per E-Mail zu.

FRAGEN ZU BESTATTUNGSKOSTEN

Wer muss sich um das Begräbnis kümmern, wer muss es bezahlen?
Die Rangfolge der bestattungs­pflichtigen Personen steht im Schleswig-Holsteinischen Bestattungs­gesetz und lautet wie folgt:

  1. die durch Ehe oder eingetragene Lebens­partner­schaft verbundene Person,
  2. volljährige Kinder,
  3. die Eltern,
  4. volljährige Geschwister,
  5. volljährige Enkelkinder,
  6. Großeltern sowie
  7. die Person, mit der die verstorbene Person in einer auf Dauer angelegten Lebens­gemein­schaft gelebt hat.
Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
Verbraucherschützer warnen gerne davor, dass ältere Menschen bei einer Sterbe­geld­versicherung „draufzahlen“. Zwar ist es möglich, dass ältere Menschen nach längeren Beitrags­zahlungs­jahren mehr eingezahlt haben, als im Todes­fall ausgezahlt wird. Denn die Versicherungs­gesell­schaften kalkulieren immer auch das Wagnis und das Risiko in die Prämien ein, welches natur­gemäß bei der Versicherung älterer Menschen höher ist. Anderer­seits besteht oft schon nach dem ersten 18 Monaten der komplette Versicherungs­schutz, ohne dass eine Gesundheits­prüfung erforderlich ist.

Deshalb sind wir der Meinung, dass eine Sterbe­geld­versicherung für viele Menschen immer noch die beste Möglich­keit ist, die Bestattungs­kosten abzusichern und anzusparen.

Kann man Ersparnisse für das Begräbnis zweckgebunden anlegen?
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, bietet Vorsorgeverträge mit Treuhand­konten an, die nur für den Bestattung­sfall vorgesehen sind. Diese Anlage­form ist sicher vor dem Zugriff von Behörden (wichtiger Aspekt, wenn Sozial­leistungen beantragt werden, weil eine Unter­bringung in einem Alten­heim ansteht). Ein solches Konto ist nur durch die vorsorgende Person selbst kündbar.

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Service­einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und unter­liegt dem strengen deutschen Aktien­recht. Im Todesfall wird das Treuhand­vermögen direkt an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungs­vorsorge­auftrages ausgezahlt.

Eine weitere Möglichkeit der Rücklage ist eine Lebens­versicherung mit Einmal­beitrags­zahlung. Der Gesamt­betrag der Bestattung wird in einer einzigen Rate eingezahlt. Weil für die Versicherungs­gesell­schaft hierbei kein Risiko entsteht, sammeln sich in dem Versicherungs­vertrag von der ersten Stunde Überschuss­anteile (Zinsen) an.

Wann zahlt das Sozialamt die Beerdigung?
Wenn Angehörige nicht in der Lage sind, die Bestattungs­kosten zu tragen, können Sie beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme der Bestattungs­kosten stellen.

Das Sozialamt prüft zunächst die Einkommens- und Vermögens­verhältnisse aller Angehörigen auf der gleichen Ebene. Stellt also ein Kind eines Verstorbenen einen Antrag auf ein Sozial­begräbnis, müssen die anderen Kinder des Verstorbenen ebenfalls ihre Einkommens- und Vermögens­situation offenlegen. Nur wenn keines der Kinder die Bestattungs­kosten tragen kann, werden diese aus Sozial­hilfe­mitteln über­nommen. Sollte allerdings ein Kind keinen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen, so wird dieser in der Regel ganz abgelehnt. Dabei bestimmt das Sozial­amt weder Art noch Ort des Begräbnisses, einzige Auflage ist, dass dieses nach dem Gebot der Spar­sam­keit durchgeführt werden muss.

Wir kennen die Kosten- und Leistungs­sätze des Kreis Sozialamtes Schleswig-Flensburg, helfen im vor­ge­ge­benen Rahmen zu bleiben und informieren recht­zeitig, welche Kosten ggf. von den Angehörigen getragen werden müssen. Auch beim Antrags­verfahrens beraten wir gerne und ausführlich.

RECHTLICHE FRAGEN ZUR BESTATTUNG

Wer muss sich um das Begräbnis kümmern, wer muss es bezahlen?
Die Rangfolge der bestattungs­pflichtigen Personen steht im Schleswig-Holsteinischen Bestattungs­gesetz und lautet wie folgt:

  1. die durch Ehe oder eingetragene Lebens­partner­schaft verbundene Person,
  2. volljährige Kinder,
  3. die Eltern,
  4. volljährige Geschwister,
  5. volljährige Enkelkinder,
  6. Großeltern sowie
  7. die Person, mit der die verstorbene Person in einer auf Dauer angelegten Lebens­gemein­schaft gelebt hat.
Kann der Bestatter von Außenstehenden bestimmt werden?
Niemand darf Angehörigen vorschreiben, welches Bestattungs­institut sie wählen – egal wo und auf welche Weise der Tod eingetreten ist.

Bei Unfällen, nicht natürlichem Tod oder wenn die Todes­ursache nicht aufgeklärt ist, wird die Polizei ihren Vertrags­bestatter mit der Über­führung des Verstorbenen beauftragen. Dieser Bestatter ist jedoch nur polizei­lich berechtigt, den Verstorbenen vom Sterbe­ort zum Kühl­raum zu über­führen. Dort angekommen ist der polizei­liche Auftrag erfüllt und beendet. Formal gesehen hat der Vertrags­bestatter mit dem Verstorbenen und erst recht mit dessen Angehörigen, nichts zu tun. Die Angehörigen sind also auch nicht ver­pflichtet, diesem Bestatter den Auftrag zur Bestattung zu erteilen. Sie haben jederzeit die freie Wahl der Bestattungs­unter­nehmen. Gleiches gilt auch, wenn Städte oder Gemeinden die Friedhofs­arbeiten an einen bestimmten Bestatter übertragen haben. Durch die Beauftragung eines anderen Bestatters entstehen keine finanziellen Nachteile.

Welche Unterlagen werden im Sterbefall zuerst benötigt?
Für alle rechtlichen und finanziellen Angelegen­heiten wird eine Sterbe­urkunde benötigt. Damit wir diese für die Angehörigen beim Standes­amt beantragen können, benötigen wir zunächst die Todesbescheinigung (Beschei­nigung vom Arzt, der den Tod feststellt). Meistens wird uns dieser am Todes­ort ausgehändigt – andernfalls kümmern wir uns um die Abholung beim Arzt.

  • Bei Ledigen brauchen wir außerdem die Geburts­urkunde.
  • Bei Verheirateten ist die Heirats­urkunde oder das Stamm­buch erforderlich. Ab 2007 zusätzlich jeweils die Geburtsurkunde.
  • Bei Verwitweten benötigen wir zusätzlich zur Heirats­urkunde bzw. zum Stamm­buch die Sterbe­urkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.
  • Bei Geschiedenen muss der Heirats­urkunde das Scheidungs­urteil (mit Datum der Rechts­kraft der Scheidung) hinzugefügt werden.

Diese Unterlagen müssen im Original beim Standes­amt vorgelegt werden. Die Bearbeitungs­zeiten der Standes­ämter in unserer Region schwanken zwischen 1 Stunde und 2 Werktagen.

Was versteht man unter „Sozialbestattung“?
Eine Sozialbestattung ist die einfachste Form eines Begräb­nisses. Können die Angehörigen die Bestattungs­kosten nicht aufnehmen, können sie eine Kosten­über­nahme beim Kreis Sozial­amt Schleswig-Flensburg beantragen. Sind keine Angehörigen vorhanden, die die Bestattung beauftragen können, kann diese auch durch ein Amt vollzogen werden.
Wie lange darf ein toter Mensch zu Hause bleiben?
In Schleswig-Holstein muss ein Verstorbener innerhalb von 36 Stunden nach Todes­eintritt in eine Leichen­halle oder zum Bestattungs­istitut über­führt werden.
Darf ein Verstorbener auch zu Hause aufgebahrt werden?
Ja, selbst wenn der Tod in einem Kranken­haus oder Senioren­heim einge­treten ist, können wir den Verstorbenen zu den Angehörigen nach Hause über­führen und ihn dort zur Verab­schiedung noch einmal aufbahren.
In wieweit sind Grab- oder Sargbeigaben erlaubt?
Hier gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen. Es liegt im Ermessen der Trauernden, welche Grab- oder Sarg­beigaben sie dem Verstorbenen gegebenen­falls mit auf die letzte Reise geben möchten.
Was versteht man unter „Ruhefrist“ und wie lange ist diese?
Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes. Sie ist von Friedhof zu Friedhof unter­schied­lich und beträgt je nach Boden­verhält­nissen in unserer Region zwischen 20 Jahre und 30 Jahre. Rechtlich gesehen gilt in dieser Zeit das Öffnen der Grab­stelle als Störung der Toten­ruhe. Um eine ein­heit­liche Rechts­grund­lage zu schaffen, wird diese Frist in der Regel auch für Urnen über­nommen. Oft muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Ruhe­frist im Voraus bezahlt werden.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
In Deutschland besteht ein Friedhofs­zwang der besagt, dass auch die Asche von Verstorbenen grund­sätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Aus­nahmen bilden hier nur die See­bestattung und die Wald­bestattung. Allerdings gibt es auch bei diesen beiden Bestattungs­arten offiziell festgelegte Areale, in denen die Beisetzung stattzufinden hat.

FRAGEN ZUR BESTATTUNGSVORSORGE

Kann man Wünsche für die eigene Bestattung vorher festlegen?
Ja, in einem sogenannten Bestattungs­vorsorge­vertrag können Wünsche bis ins kleinste Detail festgelegt werden. Wie bei einem Trauer­fall beraten wir zuvor ausführlich, um die verschiedenen Möglich­keiten aufzuzeigen und helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Wie können alleinstehende Menschen ihr Begräbnis regeln?
Alleinstehende können mit Vertrauens­personen wie Freunden oder Nachbarn über ihre Bestattungs­wünsche sprechen – oder sie gehen zum Bestatter ihres Vertrauens, um ihren letzten Weg und die Regelung des Nachlasses zu besprechen. Wir besprechen mit dem Vorsorgenden alle Vorstellungen und Wünsche von der Bestattung bis hin zur Wohnungs­auflösung und dokumentieren alles in einem Vertrag, der natürlich erst zur Unterschrift kommt, wenn er Wort für Wort Zustimmung findet. Der Vertrag ist jederzeit kündbar oder wandelbar.
Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
Verbraucherschützer warnen gerne davor, dass ältere Menschen bei einer Sterbe­geld­versicherung „draufzahlen“. Zwar ist es möglich, dass ältere Menschen nach längeren Beitrags­zahlungs­jahren mehr eingezahlt haben, als im Todes­fall ausgezahlt wird. Denn die Versicherungs­gesell­schaften kalkulieren immer auch das Wagnis und das Risiko in die Prämien ein, welches natur­gemäß bei der Versicherung älterer Menschen höher ist. Andererseits besteht oft schon nach dem ersten Jahres­beitrag der komplette Versicherungs­schutz, ohne dass eine Gesundheits­prüfung erforderlich ist.

Deshalb sind wir der Meinung, dass eine Sterbe­geld­versicherung für viele Menschen immer noch die beste Möglich­keit ist, die Bestattungs­kosten abzusichern und anzusparen.

Kann man Ersparnisse für das Begräbnis zweckgebunden anlegen?
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, bietet Vorsorgeverträge mit Treuhand­konten an, die nur für den Bestattungs­fall vorgesehen sind. Diese Anlage­form ist sicher vor dem Zugriff von Behörden (wichtiger Aspekt, wenn Sozial­leistungen beantragt werden, weil eine Unter­bringung in einem Alten­heim ansteht). Ein solches Konto ist nur durch die vorsorgende Person selbst kündbar.

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Service­einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und unter­liegt dem strengen deutschen Aktien­recht. Im Todes­fall wird das Treu­hand­vermögen direkt an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungs­vorsorge­auftrages ausgezahlt.

Eine weitere Möglich­keit der Rücklage ist eine Lebens­versicherung mit Einmal­beitrags­zahlung. Der Gesamt­betrag der Bestattung wird in einer einzigen Rate eingezahlt. Weil für die Versicherungs­gesellschaft hierbei kein Risiko entsteht, sammeln sich in dem Versicherungs­vertrag von der ersten Stunde Überschuss­anteile (Zinsen) an.

Was sind Patiententestament, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Das Patiententestament bekundet eigene Wünsche in Bezug auf medi­zinische Behandlung und Pflege bei schwersten aussichts­losen Erkrankungen, insbesondere in der letzten Lebens­phase. Die Vorsorge­vollmacht bevoll­mächtigt eine Vertrauens­person im Fall der eigenen Entscheidungs- und Handlungs­unfähigkeit stellvertretend rechts­wirksam zu handeln. Die Betreuungs­verfügung benennt eine Vertrauens­person für den Fall, dass wegen einer Entscheidungs- und Handlungs­unfähigkeit das Vormund­schafts­gericht einen Betreuer einsetzt.
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