HEUTE AN MORGEN DENKEN

Der Tod eines Menschen tritt fast immer unerwartet ein. Formalitäten, Trauerfeier und Bestattung müssen dann zügig und entschlossen erledigt werden, was sich für die trauernden Angehörigen schnell zu einer großen Belastung ausweitet. Immer mehr Menschen entscheiden sich daher für eine Bestattungs­vorsorge, um die Angehörigen für den Ernstfall zu entlasten und sicher zu gehen, dass die eigene Bestattung nach den individuellen Wünschen und Vorstellungen verläuft.

Fragen wären zum Beispiel:

  • Wo und wie möchten Sie beerdigt werden?
  • Welchen Spruch und welches Motiv wünschen Sie sich für die Anzeige?
  • Welche Musik soll zu Ihren Ehren gespielt werden?
  • Wer soll auf der Gästeliste stehen?
  • wie soll die Feier gestaltet werden?

In Ihrer Bestattungsvorsorge können Sie all diese Details festlegen. Das ist nicht nur für Alleinstehende ein sicherer Weg, dereinst nach eigenen Wünschen bestattet zu werden. Auch für Familienangehörige ist es ein gutes Gefühl, Ihre Vorstellungen für die Bestattung zu kennen.

Wir informieren Sie gerne über Möglichkeiten, Umfang, Kosten und Finanzierungs­möglich­keiten einer persön­lichen Bestattungs­vorsorge. Zur Vorbereitung eines unverbindlichen Gesprächs bitten wir Sie, unser nachfolgendes E-Mail-Formular auszufüllen und an uns abzusenden.

VORSORGEFINANZIERUNG

Ein weiteres entscheidendes Argument für eine Bestattungsvorsorge ist das Thema Vermögenssicherung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Ersparnisse für Ihre Bestattung so sicher anlegen, so dass sie auch bei einem finanziellen Engpass, wie ihn beispielsweise die Unterbringung in einer Altenpflege hervorrufen kann, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt bleiben.

Dies geht beispielsweise über ein zweckgebundenes Konto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder über eine Sterbegeldversicherung. Hier arbeiten wir mit der Kuratorium Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung zusammen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorge – sowie in einem kostenfreien, unverbindlichen Beratungsgespräch.

TESTAMENT, PATIENTEN­VERFÜGUNG & CO.

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf unserer Internetseite lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechts­beratung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegeben­heiten des Einzel­falles. Für eine konkrete Rechts­beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechts­anwalt.
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.
Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.
In einem Vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.
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